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Vereinfachtes Vergaberecht bis 31.12.2010
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen hat für Bauleistungen (VOB) und Lieferleistungen (VOL) für einen befristeten Zeitraum bis 31. Dezember 2010 Vereinfachungen des Vergaberechts erlassen. Die Vereinfachungen umfassen im Wesentlichen:
- Zulassung von Freihändigen Vergaben bis zu einem Schwellenwert
- Zulassung von Beschränkten Ausschreibungen bis zu einem Schwellenwert
- Verkürzung der Bearbeitungsfristen
Auszug aus einem der Erlasse "In seinen Schlussfolgerungen vom 12.12.2008 befürwortet der Europäische Rat insbesondere, dass in den Jahren 2009 und 2010 die beschleunigten Verfahren der EU-Vergaberichtlinien angewandt werden. Die Rechtfertigung hierfür ergebe sich durch den au-ßergewöhnlichen Charakter der gegenwärtigen Wirtschaftslage.
Die EU-Kommission hat dies aufgegriffen und die Annahme der Dringlichkeit im Rahmen der Bewerbungs- und Angebotsfrist für alle größeren öffentlichen Projekte für den o. a. Zeitraum gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang empfiehlt die EU-Kommission die verkürzten Fristen im „beschleunigten nicht offenen Verfahren“ voll auszuschöpfen."
Weitere Informationen und Download der Erlasse www.bmvbs.de
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