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Bundestag beschließt 6. Novelle der HOAI

Das Bundeskabinett hat mit Datum vom 29. April 2009 die 6. Novelle über die Verordnung der Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) verabschiedet.

Wesentliche Änderungen sind laut einer Pressemitteilung von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee:

1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt.

2. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.

3. Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung.

4. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht.

5. Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben.

6. Der Entwurf enthält systematische Verbesserungen und Vereinfachungen.

Mehr Information zum Thema und die Möglichkeit des Downloads der Presseerklärung finden Sie auf den Internet-Seiten der Ingenieurkammer-Bau NRW www.ikbaunrw.de.

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