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Ausgeweitetes Fahrverbot für LKW im Sommer
Das in Deutschland geltende Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen (Lkw) wird vom 1. Juli bis zum 31. August um ein räumlich differenziertes Fahrverbot an Samstagen jeweils von 07.00 bis 20.00 Uhr ergänzt.
Unter das Verbot fallen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen, in begründeten Fällen erteilen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Ausnahmegenehmigungen. Es gibt generelle Freistellungen für kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße und Hafen-Straße sowie für die Beförderung von frischen oder verderblichen Lebensmittel.
Das Samstagsfahrverbot gilt nur räumlich differenziert auf insgesamt 20 Abschnitten des Autobahnnetzes und 2 Abschnitten des Bundesstraßennetzes, vertiefende Informationen findet man auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung www.bmvbs.de. Quelle: BMVBS
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