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Einige Informationen zu den Neuerungen der HOAI 2009

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) trat am 18. August 2009 in Kraft. Anbei finden sich in Kurzform (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) einige Hinweise zu Änderungen allgemein und speziell für im Verkehrsbereich Tätige:

- Der Anwendungsbereich ist zukünftig auf Büros mit Sitz in Deutschland begrenzt.

- Die Preisvorgaben erstrecken sich zukünftig nur noch auf Planungsleistungen (Beratungsleistungen sind nicht verpreist). Es entfallen Preisvorgaben für thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik und vermessungstechnische Leistungen.

- Verschiedene zusätzliche Leistungen sind entfallen, wie  Entwicklung von Fertigteilen, rationalisierungs-wirksame Leistungen, Leistungen der Projektsteuerung und Leistungen für den Winterbau (§§ 28, 29, 31 und 32 HOAI a.F.).

- Ebenso entfällt die Regelung des § 6 HOAI a.F., die neue HOAI trifft keine Aussagen mehr zur Vereinbarung von Zeithonoraren.

- Die neue HOAI sieht keine Honorarregelung mehr vor für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (§ 57 HOAI a.F.)

- Höhere Honorare bei bauabschnittsbezogener Ausführung (§ 21 HOAI a.F.) müssen außerhalb der HOAI vereinbart werden.

- Grundlage der Honorarberechnung ist die Kostenberechnung aus Leistungsphase 3 und diese gilt für die Abrechnung sämtlicher Leistungsphasen, ersatzweise kann vor Planungsbeginn ein Kostenvereinbarungsmodell vereinbart werden.

- Die Honorare wurden durchgängig pauschal um 10 % erhöht.


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