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Mit neuer HOAI öfter Umbauzuschlag

Die neue HOAI sieht viel öfter die Möglichkeiten eines Umbauzuschlages vor, da in der Definition des Begriffs Umbau das Wort wesentlich entfallen ist. Die HOAI 2009 unterscheidet sich gegenüber der HOAI 1996 in diesem Paragraphen nur darin, dass dieses Wort gestrichen wurde.

Mit dieser absichtlichen Änderung werden nun deutlich mehr Aufträge dem Umbau zugeordnet als unter Anwendung der HOAI 1996. Daraus entsteht für die Vertragsparteien die Empfehlung, immer dann, wenn keiner Neubau vorliegt, über einen Umbauzuschlag zu verhandeln. Ohne konkrete Verhandlung greift in jedem Fall der § 35 Absatz 1 HOAI 2009 und es fällt ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent an. Quelle: www.deutsches-ingenieurblatt.de

 

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