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In eigener Sache: Qualifikation gemäß MVAS für Baustellensicherung an Straßen

Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA und ZTV-SA. Seit dem 1. Januar 2001 gilt das "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - MVAS 99" und damit eine verschärfte Anforderung an die Vergabe von Bauleistungen.
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Danach wird vom namentlich benannten Verantwortlichen nach RSA eine entsprechende Qualifikation verlangt. Dieser Nachweis kann nur durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen geführt werden. Im Rahmen von Vergabeverfahren werden Angebote ohne Qualifikationsnachweis in aller Regel von der Wertung ausgeschlossen. Für die anderen im MVAS genannten Beteiligten wird eine Schulung vom BMVBS empfohlen.

Herr Christoph Doll und Herr Jörg Herold haben die Qualifikation mit folgendem Ausbildungsziel erreicht: Qualifikation des Verantwortlichen nach RSA für alle Orte von Arbeitsstellen (Innerorts/Außerorts einschließlich BAB); Vermittlung von Kenntnissen für alle Personen, die mit Ausschreibung, Vergabe, Sicherungsmaßnahmen und Überwachungspflichten vor Ort befasst sind (Behörden wie Unternehmen).


Dabei wurden im Wesentlichen folgende Themen behandelt: Rechtsgrundlagen (StVO mit VwV, RSA, ZTV-SA),Verkehrssicherungspflicht, Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrszeichen - Anbringung und Aufstellung, Verkehrseinrichtungen, Beleuchtungen,Leitmale und bauliche Leitelemente, Warnposten, Verkehrsführung, Graben- und Baugrubenverbau, Kontrolle und Wartung, Nutzung von Regelplänen nach RSA, Arbeitsschutz/Umweltschutz, Sicherung von Arbeitsstellen an Autobahnen, Anwendung der Regelpläne für BAB, Markierungen,Transportable Schutzeinrichtungen,Vertiefung der Kenntnisse anhand ausgewählter Probleme.

Eine der Möglichkeiten zur Weiterbildung in diesem Bereich finden Sie unter www.moravia.de . Bildnachweis: Gordon Bussiek, www.photocase.com

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