Menschen . Verkehr . Umwelt . Planung

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Änderung der EU-Schwellenwerte

Im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht, dass die Europäische Union die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren geändert hat. Vom 18. April 2016 bis zum 31. Dezember 2017 gelten nunmehr fol­gende Schwellenwerte (in € netto):

 

a) Öffentliche Auftraggeber (Anwendung VRL 2014/24/EU):

- Bauleistungen 5.225.000,- €,

- Liefer- und Dienstleistungen 209.000,- €,

- Liefer- und Dienstleistungen Oberster Bundesbehörden 135.000,- €

 

b) Sektorenauftraggeber (Anwendung VRL 2014/25/EU):

 - Bauleistungen 5.225.000,- €,

 - Liefer- und Dienstleistungen 209.000,- €.

 

c) Öffentliche Auftraggeber (Anwendung VRL 2014/23/EU):

 - Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 5.225.000,- €.

 

Inwieweit eine entsprechende Änderung der EU-Schwellenwerte für die noch bis zum 17.04.2016 geltenden EU-Vergaberichtlinien erfol­gen wird, ist derzeit noch unklar. Da diese jedoch etwas niedriger ge­genüber den neuen Werten sind, führt eine Nichtberücksichtigung der neuen (höheren) Werte insofern auch nicht zu der Problematik des Unterlaufens von Schwellenwerten.