Menschen . Verkehr . Umwelt . Planung

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Delegierte Verordnung im Hinblick auf die Einführung und den Betrieb kooperativer Verkehrssysteme (C-ITS)

Die bereits im Juli 2010 erlassene „Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern“ soll die Entwicklung innovativer Verkehrstechnologien zur Schaffung intelligenter Verkehrssysteme (IVS bzw. ITS) fördern. Dies erfolgt durch die Einführung gemeinsamer EU-Normen und Spezifikationen. Das Ziel dabei ist die Einführung interoperabler und effizienter IVS-Dienste, wobei die EU-Länder weiterhin individuell entscheiden können, in welche Systeme investiert werden soll.

 

Diese Richtlinie wurde bereits durch mehrere delegierte Verordnungen der EU-Kommission ergänzt oder geändert und damit an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

Im März 2019 hat die Europäische Kommission nunmehr mit einem weiteren delegierten Rechtsakt zur EU-Richtlinie 2010/40/EU auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Straßenverkehr reagiert. Gegenstand dieser Delegierten Verordnung sind kooperative intelligente Verkehrssysteme (C-ITS), die es Fahrzeugen ermöglichen, miteinander, mit der Straßeninfrastruktur und mit anderen Verkehrsteilnehmern besser zu kommunizieren, z. B. über Gefahrensituationen, über Straßenbauarbeiten und zur Steuerung von Lichtsignalanlagen. Letztlich bildet C-ITS auch die Grundlage für das teilautomatisierte oder das autonome Fahren.

 

Der Verband ITS Germany e.V., zu dessen Mitgliedern TSC gehört, hat sich aus diesem Anlass im Juni 2019 mit einem Positionspapier an die Bundesregierung gewandt. Darin wird empfohlen, den Entwurf der Delegierten Verordnung der EU-Kommission schnell in geltendes Recht zu überführen. Die Gründe für diese Empfehlung werden wie folgt zusammengefasst:

  • Die delegierte Verordnung ist technologieoffen (hybride Kommunikation ab „Tag 1“ sowie Überprüfung nach drei Jahren, ggf. inkl.            Ausweitung auf 5G).
  • Sie schafft schnell die von der Industrie dringend benötigte Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer.
  •  Die bereits verfügbaren Potentiale für die Verkehrssicherheit, die größere Verkehrseffizienz, Mobilität und Dienstzuverlässigkeit und nicht zuletzt die zu erwartenden positiven Effekte für die Umwelt werden so gehoben.1

 

Das Positionspapier des ITS Germany e.V. ist hier einsehbar.

 

Quellen des Textes:

1 Deutsche Gesellschaft für Intelligente Transportsysteme e.V., Positionspapier des ITS Germany e.V. zur geplanten Delegierten Verordnung der EU-Kommission zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Einführung und den Be-trieb kooperativer intelligenter Verkehrssysteme, S.2)

www.eur-lex.europa.eu,

www.itsgermany.org/de

Quelle des Bildes: www.stock.adobe.com