Menschen . Verkehr . Umwelt . Planung

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Der neue Bußgeldkatalog

Fußgänger und Radfahrer stellen das schwächste Glied im Straßenverkehr dar. Mit der Einführung der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung am 28. April 2020 ist das Ziel verbunden, mehr Rücksicht auf diese Verkehrsteilnehmer zu nehmen.


So sieht der neue Bußgeldkatalog neue Regeln zum Schutz der Radfahrer vor, wie z. B. das Verbot des Haltens auf Fahrrad-Schutzstreifen und die Einhaltung eines Mindestabstandes beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern sowie Elektro-Tretrollern.


Weiterhin ist mit der StVO-Novelle 2020 eine Einführung neuer Verkehrszeichen verbunden. Durch diese erhöht sich der Schutz der Fahrradfahrer und einspurigen Fahrzeuge, sie erhalten auch mehr Freiheiten.


Deutlich härtere Strafen drohen u. a. beim Rasen, falsch Parken, eng überholen und unerlaubtem Nutzen der Rettungsgasse. Diese Vergehen drücken sich in stark erhöhten Bußgeldern als auch einer schnelleren Vergabe von Punkten und Fahrverboten aus.

Die Ausführungen stellen nur einen Auszug aus den neuen Regeln und Bestimmungen der StVO-Novelle 2020 dar. Die Einführung dient der weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und erhöht die Achtsamkeit aller Verkehrsteilnehmer miteinander.        

 

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