Bis April 2016 müssen in Deutschland drei neue EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen umgesetzt sein. Dies ist der Anlass für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) eine Reform des Vergaberechtes anzustoßen.
Das Vorhaben lässt sich gemäß Pressemitteilung des BMWI mit folgenden Schlagwörtern zusammenfassen:
Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht zum Anlass genommen wird, erneut die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Frage zu stellen. Auch eine Reduzierung des bürokratischen Aufwandes bei der Angebotserstellung wäre für die Anbieter eine wesentliche Erleichterung, was letztlich auch wiederum den Auftraggebern und damit der Allgemeinheit nutzen würde.
Weitere Informationen finden Sie im Eckpunktepapier des BMWI im Downloadbereich.