Gewissenhafter, seriöser und sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten ist zur Wahrung und Respektierung der Privatsphäre unserer Kunden, Kooperationspartner und Lieferanten sowie zur Gewährleistung und Festigung einer vertrauenswürdigen Geschäftsbeziehung unerlässlich und wird daher von uns sehr ernst genommen.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag unserer Kunden ist es selbstverständlich die Bestimmungen der Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung zu beachten.
Wir sehen uns als Auftragnehmer in allen Phasen der Datenverarbeitung an die Weisungen unserer Auftraggeber gebunden und somit auch verpflichtet, die uns übermittelten oder bekannt gewordenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des geschlossenen Vertrages zu verarbeiten oder sonst zu nutzen.
TSC Beratende Ingenieure setzt für die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personal ein, das auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet ist und das über genügend Sachkunde für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufgabe verfügt.
Zur Aufstellung und Durchführung der Datenschutzauflagen in unserem Unternehmen hat TSC Beratende Ingenieure einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestellt. Auf Wunsch stellen wir unseren Auftraggebern hierzu gerne weitere Informationen zur Verfügung.