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Automatisiertes Fahren ist auf dem Weg

Automatisiertes Fahren auf deutschen Straßen könnte schon bald möglich sein.

Der Bundestag hat entsprechende "Regelungen zum Fahren von Autos mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion" verabschiedet. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird dahingehend ergänzt, dass künftig Kraftfahrzeuge mit automatisierten Systemen im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sind, die es dem Fahrzeugführer ermöglichen für eine bestimmte Zeit und nur in speziellen Situationen die Fahrzeugsteuerung dem technischen System zu übergeben.

 

Mit dem Gesetz regelt der Gesetzgeber unter anderem das Zusammenwirken zwischen dem Fahrer und teil-/vollautomatisierten Fahrfunktionen. Der Fahrzeugführer soll dabei die Möglichkeit haben, die Fahrzeugsteuerung in bestimmten Situationen abgeben zu können, wodurch sich der Fahrer vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugführung abwendet. Dabei muss der Fahrer so wahrnehmungsbereit sein, dass er die Steuerung des Fahrzeugs wieder übernehmen kann, sollte er vom System dazu aufgefordert werden. Das automatisierte System des Fahrzeugs ersetzt nicht den Fahrzeugführer, denn trotz Computereinsatz bleibt die letzte Verantwortung beim Menschen.

 

Zusätzlich sind in dem Gesetz Haftungsfragen geregelt, in diesem Zusammenhang wurde der Zeitraum zur Speicherung von Daten des Fahrgeschehens über eine Art Blackbox von geplant drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Dies gilt jedoch nur für unfallfreie Fahrzeuge.

 

Quelle des Textes: vdi-nachrichten.com, bundestag.de

Quelle des Bildes: bmvi.de