Menschen . Verkehr . Umwelt . Planung

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Gibt es Hitzefrei auf dem Bau?

Während die meisten Angestellten den Sommer in ihren klimatisierten Büros verbringen, müssen Bauarbeiter ihre Arbeit oftmals in der prallen Sonne erledigen. Die Belastung, nicht nur durch die Hitze, sondern auch durch ultraviolette Strahlen, Feinstaub und Ozon, bringt den Körper an seine physischen Grenzen.

 

Durch die Hitze drohen schnell Kreislaufkollaps, Hitzeschlag oder Sonnenstich.

Leider existiert im Arbeitsrecht keine genaue Gradzahl, die dem Arbeitgeber vorschreibt, seinen Mitarbeitern hitzefrei auf dem Bau zu gewähren.

 

Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dem Arbeitnehmer den ganzen Tag als auch stundenweise hitzefrei zu gewähren. Um hitzefrei auf der Baustelle zu verhindern, kann der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, die die Arbeitsbedingungen erträglich gestalten und die Gesundheit seiner Mitarbeiter schützt (Arbeits- und Pausenzeiten anpassen, Möglichkeiten der Beschattung schaffen, kostenloses Wasser zur Verfügung stellen, etc.). Vorgaben hierzu sind in der Baustellenverordnung geregelt, die seit 1998 in Kraft getreten ist. Hierbei handelt es sich um eine Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes.

 

Somit muss der Arbeitgeber einkalkulieren, dass bei bestimmten Jahreszeiten aufgrund von Hitze oder Kälte nicht gearbeitet werden kann. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um entscheiden zu können, wie die Arbeitnehmer bei hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung geschützt werden können.

 

Quellen des Textes: www.arbeitsrecht.de, www.HNA.de

Quelle des Bildes: www.Fotolia.com