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StVO-Novelle 2019

Laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll noch im Jahr 2019 die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft treten. Diese beinhaltet eine Erhöhung von Bußgeldern, beispielsweise für das Nichtbilden einer Rettungsgasse oder für Parkverstöße.

 

Um den Individualverkehr zu reduzieren, soll den Kommunen ermöglicht werden, Busspuren für Kraftfahrzeuge, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind freizugeben. Dazu soll ein entsprechendes Piktogramm in den Verkehrszeichen-Katalog aufgenommen werden:

Die Stadt Düsseldorf testet die Freigabe von Umweltspuren derzeit in einem Pilotversuch, über den wir bereits im August berichteten.

 

Neben diesem Piktogramm sollen weitere Verkehrszeichen in den Verkehrszeichen-Katalog aufgenommen werden, wie beispielsweise für Radschnellwege, Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge oder Fahrradzonen.

 

Weitere Informationen finden sich unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html

 

Quelle des Textes: Eigene Quellen

Quelle des Bildes: www.adobestock.com