Menschen . Verkehr . Umwelt . Planung

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Bundesregierung will mit dem Schnellladegesetz die E-Mobilität vorantreiben

1.000 Standorte für die Errichtung von Schnellladeparks mit einer Ladeleistung von mindestens 150 kW je Ladepunkt sollen durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) ab Sommer 2021 ausgeschrieben werden.

 

Das „Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ (Schnellladegesetz, SchnellLG) soll hierfür den rechtlichen Rahmen für Ausschreibungen schaffen. Bisher existiert das Gesetz nur als Entwurf. Es sieht vor, dass die Schnellladeparks auf Flächen des Bundes in Losen ausgeschrieben werden (wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Standorte werden gebündelt).

 

An die Ladeinfrastrukturbetreiber (Charge Point Operators, CPO) sowie die Planungs- und Realisierungskonzepte werden durch den Bund eine Reihe von Anforderungen gestellt. Eventuelle Wirtschaftlichkeitslücken werden durch den Bund geschlossen.

  

Quelle des Textes: www.bmvi.de

Quelle des Bildes: www.stock.adobe.com