Menschen . Verkehr . Umwelt . Planung

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Tempolimits und Fahrverbote im Straßenverkehrsrecht

Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen im Straßenverkehrsrecht, die einen deutlichen Schwerpunkt auf Klima- und Umweltschutz sowie die Interessen von Fußgängern und Radfahrern legen. Im Einklang mit den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags strebt die Regierung an, Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielraum für eine umweltfreundliche Gestaltung des Verkehrs zu gewähren. Dabei sollen neben dem Verkehrsfluss auch Klima- und Gesundheitsschutz stärker berücksichtigt werden.

 

Für die Autofahrer heißt es, Tempo 30-Zonen könnten sich ausweiten und es stehen neue Regeln für Anwohnerparken sowie Sonderfahrspuren für Linienbusse und Elektrofahrzeugen an. Während Fahrer von Benziner- und Dieselfahrzeugen mit möglichen Einschränkungen rechnen müssen, könnten Elektrofahrzeuge von diesem Gesetzesentwurf profitieren. 

 

Es besteht kein genereller Rechtsanspruch auf mehr Tempo-30-Zonen oder Spuren für Elektrofahrzeuge. Die Entscheidung bleibt bei den Kommunen. 

 

Die Bundesregierung betont, dass die Änderungen nicht flächendeckend zu Tempo 30 in Städten führen werden. Die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs bleiben entscheidend und Tempo-50-Zonen bleiben die Regelgeschwindigkeit. Die Opposition sieht Risiken und fürchtet Einschränkungen für Pendler und den Wirtschaftsverkehr.

 

Am 20. Oktober hat der Bundestag einer geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Allerdings hat der Bundesrat am 24. November sein Einverständnis verweigert, was die Reform gestoppt hat. Jetzt besteht die Möglichkeit für die Bundesregierung oder den Bundestag, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, um mit den Ländern Kompromisse zur Straßenverkehrsgesetzgebung auszuhandeln. 

 

Quelle des Textes: www.focus.de, www.bundesregierung.de

Quelle des Bildes: www.stock.adobe.com